AG Fürth: Quelle muss Fernseher zu versehentlich ausgezeichnetem Niedrigpreis liefern

Das Amtsgericht Fürth hat das Versandhaus Quelle nach einer Mitteilung von Rechtsanwalt Clemens Bergfort zur Lieferung zweier Flachbildfernseher für 199,99 Euro verurteilt, obwohl der eigentliche Preis bei jeweils 1.999,99 Euro liegen sollte (Az.: 340 C 1198/08). Der Kunde hatte die Fernseher über das Internet bestellt. Quelle hatte sich bei der Preiseingabe vertan, die eingegangenen Bestellungen aber zunächst schriftlich bestätigt.

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