AG Leipzig: Juristische Personen können nach der EU-Fluggastverordnung entschädigungsberechtigt sein
Der Begriff des Fluggastes im Sinne der EU-Fluggastverordnung kann auch durch eine juristische Person erfüllt werden. Dies hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 07.07.2010 entschieden, wie die Kanzlei «Götze Rechtsanwälte» mitteilt. Danach sprach das Gericht einem Unternehmen einen Entschädigungsanspruch zu, weil ein von diesem für seinen Geschäftsführer gebuchter Flug annulliert worden war. Der gesetzgeberische Wille liefe leer, wenn die Fluggesellschaft bei Annullierungen von jeder Ausgleichszahlung deshalb frei bliebe, weil der Vertragspartner eine juristische Person ist, begründet das AG seine Entscheidung (Az.: 109 C 7651/09).
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