BGH: Therapeutischen Reitunterricht erteilender Idealverein kann bei Reitunfall nicht auf Nutztierprivileg zurückgreifen

zu BGH, Urteil vom 21.12.2010 - VI ZR 312/09.

Ein Idealverein, der sich nach seinem Vereinszweck der Reittherapie von Behinderten widmet, kann sich bei einem Reitunfall mit einem Vereinspferd nicht auf die Entlastungsmöglichkeit über das so genannte Nutztierprivileg im Sinne des § 833 Satz 2 BGB berufen. Das hat der Sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz (OLG Hamm, BeckRS 2009, 29385) bestätigt (Urteil vom 21.12. 2010, Az.: VI ZR 312/09).

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