BSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen

zu BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R.

Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und ob sie ihre Leistungspflicht auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen nicht vollständig abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, hat das Bundessozialgericht am 17.12.2009 höchstrichterlich abschließend geklärt (Az.: B 3 KR 20/08 R).

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