Bundesrat will Mindestberufungsstreitwert vor Zivilgerichten und Arbeitsgerichten anheben
Der Mindeststreitwert in Berufungsverfahren vor Zivilgerichten und Arbeitsgerichten soll von 600 Euro auf 1.000 Euro steigen. Dies geht nach einer Mitteilung des Bundestages vom 25.06.2010 aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 17/2149) zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes hervor. Nach Meinung der Länderkammer übersteigen die Kosten des Rechtsstreits oft die Höhe des Streitwerts. Angesichts der Tatsache, dass die personellen und sachlichen Ressourcen vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel begrenzt seien, gelte es, Entlastung zu schaffen, wo dies möglich und verfassungsrechtlich zulässig sei. Den gleichen Vorstoß hatte der Bundesrat in der vergangenen Legislaturperiode unternommen.
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