Bundestag beschließt Aufhebung des Internetsperren-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 30.11.2011 die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes und damit das endgültige Aus für Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet beschlossen. Im Interesse der Opfer würden solche Inhalte auch künftig konsequent gelöscht, erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dazu in einer Pressemitteilung vom 01.12.2011. Die schwarz-gelbe Bundesregierung setze im Internet auf Selbstregulierung und Transparenz statt auf eine hoch problematische Sperrinfrastruktur.

Dieses Dokument ist gesperrt. Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen stehen unseren Kunden in der Datenbank beck-online zur Verfügung.

Zum Volltext in beck-online

So werden Sie beck-online-Kunde