Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2007 die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht beschlossen. Dies berichtet das Bundesjustizministerium. Der Verabschiedung der EU-Richtlinie gingen lange, zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene sowie zahlreiche Proteste auf nationaler Ebene voraus. In den Verhandlungen konnte etwa durchgesetzt werden, die Mindestspeicherdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) zu beschränken.

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