BVerfG kündigt mündliche Verhandlung in Sachen Rauchverbot an

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am 11.06.2008 um 10 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden, verhandeln. Dies teilte das BVerfG am 08.05.2008 mit (Az.: 1 BvR 3262/07; 1 BvR 402/08; 1 BvR 906/08).

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