BVerfG: Wohnungsdurchsuchung darf auf «Steuer-CD» aus Liechtenstein gestützt werden

zu BVerfG, Beschluss vom 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09.

Die Daten der «Steuer-CD», die ein Informant aus Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat, dürfen verwendet werden, um den für eine Wohnungsdurchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht zu begründen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 09.11.2010 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer seien nicht in ihren Grundrechten verletzt. Selbst wenn der Erwerb der Steuerdaten rechtswidrig erfolgt sein sollte – was die Fachgerichte offen gelassen, aber für die Bewertung unterstellt haben – steht dies laut BVerfG ihrer Verwertbarkeit nicht entgegen. Denn die Verwendung der Daten berühre nicht den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Es sei auch nicht erkennbar, dass es sich bei den unterstellten Rechtsverletzungen um schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind (Az.: 2 BvR 2101/09).

Dieses Dokument ist gesperrt. Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen stehen unseren Kunden in der Datenbank beck-online zur Verfügung.

Zum Volltext in beck-online

So werden Sie beck-online-Kunde