Die Datenbank Openjur macht Gerichtsentscheidungen kostenlos öffentlich zugänglich. Nachdem sie einen Beschluss nicht anonymisiert hatte, in dem sich auch seine Vermögensverhältnisse fanden, klagte ein namentlich erkennbarer Anwalt. Doch vor dem LG Hamburg verlor er nun.
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Das LG Frankenthal hat einem Gärtner den Werklohn verweigert: Er habe den Kunden nicht über sein Widerrufsrecht belehrt. Dabei hat der die Arbeiten bestellt, abgenommen und genutzt. Christoph Ph. Schließmann sieht gravierende Missbrauchsgefahren – nicht zuletzt für anwaltliche Dienstverträge.
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Mieter zahlten nach dem Einbau einer modernen Gasheizung jahrelang erhöhte Miete, die sie beim Auszug zurückforderten, da keine Ersparnis nachweisbar sei. Ein Gutachten beim LG bestätigte das. Der BGH hielt die Expertise aber für ungeeignet: Maßgeblich sei, ob nach Ex-ante-Sicht eine Ersparnis für den Vermieter erwartbar gewesen sei.
Mehr lesenDer IStGH erließ einen Haftbefehl gegen Israels Premier Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Das schränkt seine Reisefreiheit ein.
Die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens "Hamburg Werbefrei" sind vor dem Hamburger VerfG unterlegen. Sie wollten eine Werbekampagne untersagen lassen und eine weitergehende Information der Bevölkerung erreichen.
Der Rechtsstreit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD über deren Einstufung dürfte dauern. Partei-Rechtsaußen Höcke schaltet sich mit einem Gutachten ein.
Eine Frau hat keinen Anspruch auf Rückzahlung unberechtigter Kreditkartenabbuchungen, sagt das AG München. Die Bank habe nachweisen können, dass die Bank-Kundin die SMS-TAN zur Aktivierung des 3D-Secure-Verfahrens weitergegeben habe.
Das Urteil im sogenannten Hamburger Stadtpark-Verfahren sorgte seinerzeit für eine Welle der Empörung, die vor allem die Vorsitzende Richterin traf. Der BGH hat die Schuldsprüche gegen die nach Jugendstrafrecht verurteilten Täter nun bestätigt.
Schon ein erster Verkehrsverstoß kann die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen, meint das VG Hamburg – sofern er von erheblichem Gewicht ist. Dann sei auch eine Dauer der Auflage von zwölf Monaten nicht überzogen, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen.
Juristinnen und Juristen gelten gemeinhin nicht als Sprachkünstler. Sie bilden oft Bandwurmsätze, verwenden zu viele Passivkonstruktionen und zu viel Konjunktiv (dazu Gappa JuS 2024, 297). Auch das Verb ist ihnen fremd. So entstehen herrliche Substantivierungen wie „Geltendmachung“ (BGH ZIP 2025, 761, Ls.), gerne noch gesteigert zum „Geltendmachungsbeschluss“ (BGH NZG 2025, 117 [Ls. 1], für BGHZ vorgesehen).
Mehr lesenDarf ein Versandhändler mit einem "bequemen Kauf auf Rechnung" locken? Diese Frage will der EuGH dem BGH beantworten. Ob ein Klinikarzt sich selber Mehrarbeit verordnen und dafür Bezahlung verlangen kann, klärt das BAG. Die obersten Arbeitsrichter befassen sich außerdem mit der Vergütung für Umkleidezeiten eines Rettungssanitäters. Und vor dem BGH geht es um den Anschluss an ein Blockheizkraftwerk.
Mehr lesenPia Lorenz und Hendrik Wieduwilt sprechen über die kurzfristige Verwirrung bei der Kanzlerwahl. Wer ist die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig? Und ob jetzt der AfD-Verbotsantrag kommt, fragen sie Prof. Dr. Josef Franz Lindner..
Mehr lesenIn der internationalen Tierethik ist überwiegend anerkannt, dass sich das Töten von Tieren zu Konsumzwecken nicht begründen lässt. Ob dies – als zutreffend unterstellt – zugleich bedeutet, dass es ausnahmslos an einem vernünftigen Grund im Sinne des TierSchG fehlt, gilt es zu klären.
Mehr lesenDer US Court of Appeals for the Fourth Circuit hat in dem Verfahren Abrego Garcia v. Noem eine beeindruckende Entscheidung zu den Grenzen der Exekutivgewalt und ihrer gerichtlichen Kontrolle getroffen. Sie wird in diesem Beitrag zusammengefasst und eingeordnet.
Mehr lesenNa, hat es Sie beim letzten Blitzer-Marathon Mitte April auch erwischt? Kleiner Trost: Die nächste „Speed-Week“ droht erst wieder im August. Aber auch bis dahin macht die Polizei Jagd auf Temposünder, und das aus gutem Grund, schon allein um all den Möchtegern-Rennfahrerinnen und -fahrern aus dem grenznahen Ausland in Erinnerung zu rufen, dass auch auf unseren gut ausgebauten Autobahnen nicht alles erlaubt ist und die zulässige Höchstgeschwindigkeit weder vom Hubraum noch von den Gesetzen der Physik vorgegeben wird.
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