BVerwG: Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit ist anfechtbar

zu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09.

Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 stehe dem der Grundsatz der Ämterstabilität nicht entgegen. Die Klage habe Erfolg, wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt (Az.: 2 C 16.09).

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