BVerwG: Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum
zu BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - BVerwG 1 C 23.09.
Ein Ausländer, der mit einem so genannten Schengen-Visum zu Besuchszwecken in die Bundesrepublik eingereist ist und danach in Dänemark die Ehe mit einer Deutschen geschlossen hat, kann nach seiner Rückkehr nach Deutschland keine auf Dauer gerichtete Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten, ohne zuvor vom Ausland aus das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 11.01.2011, Az.: BVerwG 1 C 23.09).
Dieses Dokument ist gesperrt. Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen stehen unseren Kunden in der Datenbank beck-online zur Verfügung.
So werden Sie beck-online-Kunde
