BVerwG: Speicherung von Daten in Datei «Gewalttäter Sport» ist rechtens

zu BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 6 C 5.09.

Ein Fußball-Fan muss die Speicherung seiner Daten in der Datei «Gewalttäter Sport» hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.06.2010 die Klage eines Mannes abgewiesen, der die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei erreichen wollte. Die Datei stünde mit der am 09.06.2010 in Kraft getreten Verordnung zur Art der zu speichernden Daten auf einer neuen rechtlichen Grundlage. Zudem sei die Speicherung nur dann unzulässig, wenn sich aus den Gründen der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsentscheidung ergebe, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen habe. Dies sei hier nicht der Fall, stellten die Richter klar (Az.: 6 C 5.09).

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