EuGH: Bayerischer Brauerbund kann niederländischer Brauerei Nutzung der Marke «Bavaria» nicht verbieten
Mit der geschützten geografische Angabe (g.g.A.) «Bayerisches Bier» kann der Bayerische Brauerbund nicht verhindern, dass die niederländische Brauerei Bavaria NV ihr Bier weiter unter der Marke «Bavaria» vertreibt. Auf ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.12.2010 nun festgestellt, dass die niederländische Brauerei den Markennamen «Bavaria» eintragen ließ, bevor die Ursprungsbezeichnung «Bayerisches Bier» geschützt wurde, so dass kein Verstoß gegen den Schutz der geografischen Angabe «Bayerisch» vorliegt (BeckRS 2010, 91485). Die Vorlage des BGH betraf im Wesentlichen die durch Auslegung des Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zu klärende Frage, ob der Schutz der Ursprungsbezeichnung «Bayerisches Bier» bereits bei der Beantragung 1993 oder erst mit ihrer Eintragung im vereinfachten Verfahren 2001 begonnen hat. Die niederländische Marke «Bavaria» genießt in Deutschland seit 1995 Schutz.
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