EuGH erklärt Vorschriften zu Dienstbezügen für EU-Beamte ab Juli 2009 für nichtig

zu EuGH, Urteil vom 24.11.2010 - C-40/10.

Die Dienstbezüge für Beamte der Europäischen Union wurden ab Juli 2009 falsch festgesetzt. Die entsprechenden Vorschriften sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.11.2010 daher nichtig. Der Rat habe nach der Entscheidung des EuGH in der Verordnung eine von dem Vorschlag der Kommission abweichende Anpassung der Dienstbezüge vorgenommen, ohne auf das spezifische Verfahren zurückzugreifen, das im Beamtenstatut für den Fall einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage vorgesehen ist. Die Zuständigkeiten, die ihm durch das Beamtenstatut verliehen sind, seien deshalb überschritten worden (Az.: C-40/10).

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