EuGH: Nicht angetretener Mindesturlaub darf nicht ausgezahlt werden
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen. Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Das niederländische Arbeits- und Sozialministerium hatte eine hiervon fälschlicherweise abweichende Interpretation entwickelt, gegen die Klage erhoben worden war (Urteil vom 06.04.2006, Az.: C-124/05).
Dieses Dokument ist gesperrt. Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen stehen unseren Kunden in der Datenbank beck-online zur Verfügung.
So werden Sie beck-online-Kunde
