EuGH stoppt Führerschein-Tourismus von Fahranfängern
zu EuGH, Urteil vom 19.05.2011 - C-184/10.
Fahranfänger dürfen ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Die Fahrerlaubnis ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der Fahrer mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19.05.2011 entschieden. Damit schoben die Richter dem vor allem bei Fahranfängern und Verkehrssündern beliebten «Führerschein-Tourismus» einen Riegel vor (Az.: C-184/10).
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