EuGH zu Royal Mail: Postalische Universaldienstleistungen auf nicht einzelvertraglicher Grundlage sind von der Mehrwertsteuer befreit

zu EuGH, Urteil vom 23.04.2009 - C-357/07.

Der von dem britischen Unternehmen Royal Mail angebotene postalische Universaldienst ist von der Mehrwertsteuer befreit. Dies entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23.04.2009. Royal Mail sei nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn Leistungen zu «individuell» ausgehandelten Bedingungen erbracht würden. Ansonsten sei der Dienst, der 2001 zum einzigen Anbieter des postalischen Universaldienstes im Vereinigten Königreich bestellt wurde, eine «öffentliche Posteinrichtung» im Sinne der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, die die Befreiung vorsehe (Az.: C-357/07, BeckRS 2009 70426).

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