Europäisches Parlament: Selbstständige sollen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutz haben
Selbstständig Erwerbstätige und Ehe- oder Lebenspartner von selbstständig Erwerbstätigen sollen in der Europäischen Union künftig Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub haben. Wie das Europäische Parlament am 18.05.2010 mitteilte, wolle die EU bestehende Regelungen für Selbstständige entsprechend modernisieren. Vorgesehen sei insbesondere die Gewährleistung angemessenen Sozialschutzes. Der Mitgliedstaat soll nach den Plänen des Parlaments entscheiden können, ob die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen für Mutterschutz, Krankheit, Invalidität und Alter auf verpflichtender oder freiwilliger Basis erfolge. Profitieren sollen vor allem Frauen, die regelmäßig dem selbstständig Erwerbstätigen im Betrieb zur Hand gehen wie etwa in der Landwirtschaft oder in kleinen Unternehmen.
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