KG verbietet Nutzung des Begriffs «Parmesan» für in Deutschland hergestellten Hartkäse

Ein im Allgäu hergestellter Hartkäse darf nicht als «Parmesan» vertrieben werden. Dies hat das Kammergericht in einem Rechtsstreit zwischen der Firma Allgäuland-Käsereien GmbH und einer Genossenschaft von norditalienischen Käseherstellern entschieden, wie die Kanzlei Preu Bohlig & Partner am 17.06.2010 mitgeteilt hat. Die Richter folgten der Argumentation des klagenden «Consorzio del Formaggio Parmigiano Reggiano», wonach es sich bei dem Begriff «Parmesan» nicht um eine Gattungsbezeichnung, sondern um eine Bezeichnung für einen aus der italienischen Ursprungsregion stammenden Käse handelt.

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