Kleinstunternehmer werden in Bezug auf Bilanzierungspflichten entlastet
Der Bundestag hat am 30.11.2012 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG) verabschiedet. Es verschafft Kleinstunternehmern Erleichterungen beim Jahresabschluss. Geplant sei zudem, die Sanktionen für Unternehmen bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen zurückzuführen, schreibt das Bundesjustizministerium.
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