LG Hamburg: 15 Euro Schadensersatz pro Titel nach «File-Sharing»
zu LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010 - 308 O 710/09.
Ein Musikverlag erhält Schadensersatz wegen illegaler Verbreitung von Musikaufnahmen über eine Internettauschbörse. Das Landgericht Hamburg hat am 08.10.2010 den Beklagten, der 2006 als knapp Sechszehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Az.: 308 O 710/09).
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