LG Hamburg: Youtube wegen Verbreitung urheberrechtsverletzender Videos unterlassungs- und schadensersatzpflichtig

zu LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2010 - 308 O 27/09.

Die Betreiberin der Internetplattform Youtube, die Youtube LLC., darf drei urheberrechtswidrige Videos mit Aufnahmen der Sängerin Sarah Brightman nicht mehr im Internet verbreiten. Dies hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 03.09.2010 entschieden. Darüber hinaus sei die Youtube LLC. aufgrund der Veröffentlichung dieser Videos grundsätzlich auch schadensersatzpflichtig und müsse zum Zweck der Vorbereitung eines Ersatzanspruchs Auskunft über die Abrufhäufigkeit erteilen. Denn laut Gericht hatte das Unternehmen in Bezug auf die Inhalte der Videos erhöhte Prüfpflichten, weil es sich die von Youtube-Nutzern hochgeladenen Videos zu Eigen gemacht habe. Es hätte sich von den Nutzern im Einzelfall nachweisen lassen müssen, dass diese über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügten. Diese Prüfpflichten habe das Unternehmen verletzt (Az.: 308 O 27/09).

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