LG München II weist Verteidiger ohne Krawatte zurück
Sommer hin oder her, eine Krawatte muss sein: Ein Anwalt ist am Landgericht München II als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er keinen Schlips trug. «Die Krawatte ist Teil der Amtstracht», betonte Richter Oliver Ottmann und bestätigte einen Bericht des «Münchner Merkur» vom 19.08.2011.
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