LG Nürnberg-Fürth: Satirevogel Storch Heinar darf Modelabel Thor Steinar weiter ärgern

zu LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2010 - 3 O 5617/09.

«Storch Heinar», die Persiflage auf das in der rechtsextremen Szene beliebte Modelabel Thor Steinar der Firma MediaTex, darf diese weiter ärgern. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der «Satirestorch» den Schutz des Grundrechts der Meinungs- und Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GG genießt. Er ist unter anderem auf Kleidung und Geschirr erhältlich. Vertrieben wird er von der Initiative «Endstation Rechts» aus Mecklenburg-Vorpommern. Diese unterlag vor dem LG Nürnberg-Führt jedoch in Sachen «Wüstenfuchs» (Urteil vom 11.08.2010, Az.: 3 O 5617/09, nicht rechtskräftig).

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