LG Nürnberg-Fürth: Satirevogel Storch Heinar darf Modelabel Thor Steinar weiter ärgern
«Storch Heinar», die Persiflage auf das in der rechtsextremen Szene beliebte Modelabel Thor Steinar der Firma MediaTex, darf diese weiter ärgern. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der «Satirestorch» den Schutz des Grundrechts der Meinungs- und Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GG genießt. Er ist unter anderem auf Kleidung und Geschirr erhältlich. Vertrieben wird er von der Initiative «Endstation Rechts» aus Mecklenburg-Vorpommern. Diese unterlag vor dem LG Nürnberg-Führt jedoch in Sachen «Wüstenfuchs» (Urteil vom 11.08.2010, Az.: 3 O 5617/09, nicht rechtskräftig).
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