LG Nürnberg-Fürth verneint Schmerzensgeldansprüche nach SEK-Einsatz
zu LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011 - 4 O 9039/10; 4 O 9068/10; 4 O 9069/10.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteilen vom 11.08.2011 Schmerzensgeldansprüche einer Familie verneint, deren Wohnung durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei gestürmt und deren Hund bei der Aktion durch eine Schrotflinte verletzt worden war. Laut Gericht hatte die Polizei keine Amtspflichten verletzt. Die Familie hatte geltend gemacht, durch den Einsatz traumatisiert worden zu sein (Az.: 4 O 9039/10, 4 O 9068/10 und 4 O 9069/10).
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