LSG Baden-Württemberg: Posttraumatische Belastungsstörung kann bei Entwicklungshelfer als Berufskrankheit anerkannt werden

zu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2009 - L 6 U 845/06.

Bei Entwicklungshelfern kann eine posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anzuerkennen sein. Dies hat der Sechste Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg entschieden. Er verwies auf neuere Studien und wissenschaftliche Literatur, wonach Entwicklungshelfer bei ihrer Tätigkeit, vergleichbar Polizisten, Feuerwehrleuten oder Rettungssanitätern, in erheblich höherem Maß als die durchschnittliche Bevölkerung immer wieder existenziellen psychischen Belastungen ausgesetzt seien. Dadurch könne es zu posttraumatischen Belastungsstörungen kommen. Das LSG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen (Urteil vom 14.05.2009, Az.: L 6 U 845/06, BeckRS 2009, 64930).

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