Mildes Urteil im Inzest-Prozess: LG Nürnberg-Fürth verneint Vergewaltigung

zu LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.12.2011.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Rentner, der mit seiner Tochter über mehr als drei Jahrzehnte Geschlechtsverkehr hatte, am 19.12.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und nur wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwältin der Nebenklage wollen gegen das Urteil Revision einlegen.

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