Neues Kinderschutzgesetz kann zum Januar 2012 in Kraft treten

Das Bundeskinderschutzgesetz kann zum 01.01.2012 in Kraft treten. Nach dem Bundestag stimmte am 16.12.2011 auch der Bundesrat einem von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zu. Das Gesetz soll Kinder in Problemfamilien besser vor Vernachlässigung und Missbrauch schützen, unter anderem durch den Einsatz sozialpädagogisch geschulter Familienhebammen.

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