OLG Hamburg: Bankhaus zieht kurz vor Urteil Berufung gegen Verurteilung zu Schadensersatz wegen Lehman-Zertifikaten zurück
Zwei Tage vor der auf den 11.08.2010 angesetzten Urteilsverkündung hat das Bankhaus Delbrück seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg zurückgezogen. Das Urteil des LG Hamburg vom 26.11.2009 erlangt damit Rechtskraft. In dieser Entscheidung war das Bankhaus antragsgemäß verurteilt worden, an den heute 60-jährigen Kläger aufgrund eines Beratungsfehlers Schadensersatz in Höhe von 93.000 Euro (nebst Zinsen und Kosten) zu leisten (Az.: 13 U 228/09, Vorinstanz LG Hamburg, BeckRS 2010, 02842).
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