OLG Hamburg: Hotel muss sich Bewertungen im Internet gefallen lassen
Eine Hotelbetreiberin ist im Rechtsstreit mit einem Hotelbewertungsportal vor dem OLG Hamburg gescheitert. Die Klägerin sei unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, befand das Oberlandesgericht, da sie deren Löschung verlangen und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeines Bewertungsverbot würde hingegen dazu führen, dass das von der Rechtsordnung anerkannte Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde (Urteil vom 18.01.2012, Az.: 5 U 51/11).
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