OVG Koblenz: NPD darf an Gedenktag für Opfer des Nationalsozialismus nicht demonstrieren
zu OVG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2012 - 7 B 10102/12.OVG.
Die NPD darf am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus keine öffentliche Versammlung durchführen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz im Vorfeld einer vom NPD-Kreisverband Trier für den 27.01.2012 geplanten Mahnwache entschieden. In dem Eilbeschluss vom 27.01.2012 weist das Gericht auf die erhebliche Provokationswirkung der Versammlung hin (Az.: 7 B 10102/12.OVG).
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