OVG Münster: Schwerkranke dürfen Cannabis unter bestimmten Bedingungen selbst anbauen

Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine zumutbare Behandlungsalternative gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am 20.12.2012 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die bisherige Praxis, solche Anträge auf Anweisung desBundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abzulehnen, sei rechtswidrig (Az.: 13 A 414/11).

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