Regierung will mit Insolvenzrechtsreform Unternehmenssanierung erleichtern

Das Bundeskabinett will das Insolvenzrecht vereinfachen. Am 23.02.2011 wurde ein Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums vom 23.02.2011 sind darin mehrere Reformvorhaben zusammengefasst. Die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen soll beispielsweise erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Gleichzeitig werde daran festgehalten, dass die Befriedigung der Gläubiger weiter das eigentliche Anliegen des Insolvenzverfahrens bleibe. Künftig soll das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt effektiver und planbarer ausgestaltet werden.

Dieses Dokument ist gesperrt. Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen stehen unseren Kunden in der Datenbank beck-online zur Verfügung.

Zum Volltext in beck-online

So werden Sie beck-online-Kunde