Richterbund kritisiert geplante Herauslösung der Gerichtsvollzieher aus öffentlichem Dienst
Der Deutsche Richterbund (DRB) wendet sich in einer Stellungnahme vom Mai 2010 gegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichstvollzieherwesens (BT-Drs. 17/1225). Das Gerichtsvollzieherwesen sei nicht nur Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sondern gehöre zum Kernbereich hoheitlicher Aufgaben. Befugnisse des Gerichtsvollziehers, wie etwa Durchsuchungen einer Wohnung, Pfändungen, die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen und im äußersten Fall sogar die Anwendung körperlicher Gewalt, seien mit großer Verantwortung verbunden, weshalb sie in staatlicher Hand bleiben müssten und nicht Privaten übertragen werden dürften.
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