Lange sah die Rechtsprechung in einem von Ärztinnen und Ärzten verwendeten Skalpell kein gefährliches Werkzeug, da diese schließlich damit umzugehen wüssten. Darauf kommt es aber heute nicht mehr an, erläutert nun der 4. Strafsenat des BGH.
Mehr lesenDer ehemalige Landrat des rheinland-pfälzischen Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), muss sich infolge des Hochwassers 2021 nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt.
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Das "Göllektiv", ein Göttinger Künstlerkollektiv aus einer Juristin und zwei Juristen, zeigt in seinem Projekt bildlich die unterschiedliche Erscheinung von "Zugängen zum Recht" in Deutschland und auf der Welt – demnächst auch beim Deutschen Juristentag in Stuttgart. Und jeder kann mitmachen.
Mehr lesenDie Verjährungsfrist für kartellrechtliche Schadensersatzklagen kann erst dann zu laufen beginnen, wenn der Wettbewerbsverstoß beendet ist und der Geschädigte Kenntnis von den für eine Klageerhebung notwendigen Informationen, insbesondere des Verstoßes, erlangt hat. Das hat der EuGH entschieden.
Lebenserhaltende Maßnahmen beenden – der Betreuer einer 75-Jährigen war dafür, die Tochter der Betreuten dagegen. Der VerfGH NRW untersagte der Klinik nun einstweilen das Abstellen der Apparate. Zunächst bedürfe es einer ordnungsgemäßen betreuungsgerichtlichen Kontrolle der Betreuerentscheidung. Dies gebiete der Schutz der Patientin vor einem etwaigen Missbrauch der Betreuerbefugnisse.
DAV-Präsidentin Edith Kindermann erhält die Ehrendoktorwürde der Universität Bielefeld. Die dortige Fakultät für Rechtswissenschaft will damit Kindermanns Engagement für eine sachgerechte juristische Ausbildung und ihren Einsatz für den Anwaltsberuf würdigen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat Bund und Länder aufgefordert, bei der Digitalisierung in den Justizbehörden schneller voranzukommen. Laut Verbands-Geschäftsführer Sven Rebehn verläuft die digitale Wende in der Justiz bislang in Zeitlupe.
Wie historisch ist das EGMR-Klimaurteil (mit Remo Klinger)? Das BVerfG erlaubt drei Eltern – und jetzt (mit Anne Sanders)? Außerdem besprechen Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt in Folge 1 des neuen Podcasts: Gehsteigbelästigungen, Deutschland unter Genozidverdacht, einen examensrelevanten Oldtimer und Justizkifferei.
Beim Gesetz zur Förderung von Videoverhandlungen ist eine Einigung erzielt worden. Sie sind danach an zwei Voraussetzungen geknüpft: Der Fall muss dafür geeignet sein und es müssen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser „Rollback“ auf den Regierungsentwurf wird, anders als die vom Bundestag beschlossene Fassung, der Rechtswirklichkeit gerecht.
Mehr lesenUnter heftigem Widerstand hat die Ampelkoalition das Wahlrecht für den Bundestag reformiert. Die Folgen: Nicht mehr jeder Direktkandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit errungen hat, kann mehr ins Parlament einziehen, wenn seine Partei zu wenig Zweitstimmen erhalten hat. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden gestrichen, ebenso die sogenannte Grundmandatsklausel. Darüber verhandelt das BVerfG. Und ebenso über die Kosten für Polizeieinsätze bei „Hochrisikospielen“ der Bundesliga.
Mitte März hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis zu versorgen. Weshalb dieser Entscheidung Signalwirkung zukommt und welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, wenn die zur Verfügung gestellten Telekommunikationsdienste bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen, haben wir mit Rechtsanwalt Peter Hense von Spirit Legal geklärt.
Mehr lesenDie Digitalisierung der Justiz ist das Thema der Stunde – kaum eine Woche vergeht ohne Erfolgsmeldung der Bundesländer oder des Bundesjustizministers. Die Realität im "Maschinenraum" der Justiz ist eine andere: der Umstieg auf den elektronischen Rechtsverkehr und die E-Akte läuft noch nicht überall rund.
Mehr lesenBerlin gilt als heimliche Hauptstadt des Graffiti in Europa. Und das aus gutem Grund, gehören doch die mal mehr, mal weniger künstlerisch anspruchsvollen Bilder zum Stadtbild wie das Brandenburger Tor, der Reichstag und die gelb-roten S-Bahnen. Doch an den Kunstwerken scheiden sich die Geister. Vor rund vier Jahren wurde deshalb bei den Berliner Ermittlungsbehörden eine spezielle Task Force gebildet, der Amtsanwältin Helene Wagner angehört. Ein Gespräch über Ermittlungen in einer ganz speziellen Szene.
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