Richterbund sieht Änderungsbedarf am Diskussionsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung
Der Deutsche Richterbund stimmt dem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zur Stärkung der Führungsaufsicht großenteils zu. In seiner Stellungnahme vom Oktober 2010 begrüßt er vor allem den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung und die Beschränkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Allerdings kritisiert er vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (BeckRS 2010, 15473) die vorgesehene Weitergeltung des Rechts der nachträglichen Sicherungsverwahrung für gefährliche Mehrfach- und Ersttäter in Altfällen sowie die Beibehaltung und Ausweitung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Erledigungserklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Außerdem moniert er, dass der Entwurf keine Neuregelung der Sicherungsverwahrung im Jugendgerichtsgesetz vorsieht.
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