VG Ansbach: Anwalt muss für Internet-PC im Büro Rundfunkgebühren zahlen
zu VG Ansbach, Urteil vom 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348.
Die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei seit dem 01.01.2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 10.07.2008, Az.: AN 5 K 08.00348).
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