VG Frankfurt am Main: DB Netz AG grundsätzlich zu Gewährung von Umweltinformationen verpflichtet
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat – soweit ersichtlich bundesweit als erstes Gericht – die Frage beantwortet, ob die DB Netz AG zur Gewährung von Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet ist. Dies teilt die Leipziger Kanzlei Götze Rechtsanwälte mit. Das VG gehe in einem Kostenbeschluss davon aus, dass die DB Netz AG – ein im alleinigen Anteilsbesitz des Bundes befindliches Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG – eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG und damit grundsätzlich verpflichtet ist, den Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren (Beschluss vom 07.06.2011, Az.: 7 K 634/10.F).
Dieses Dokument ist gesperrt. Unser Nachrichtenarchiv ist 6 Wochen lang kostenlos nutzbar, ältere Meldungen stehen unseren Kunden in der Datenbank beck-online zur Verfügung.
So werden Sie beck-online-Kunde
