VG Köln hält neue Einberufungspraxis zum Wehrdienst für rechtswidrig

Die seit Juli 2003 geltenden Einberufungsrichtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung verstoßen gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es gab damit der Klage eines Wehrpflichtigen statt, der sich gegen seine Einberufung zur Bundeswehr wandte (Urteil vom 21.04.2004; Az.: 8 K 154/04).

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