VG Stuttgart: Schüler kann Aufnahme eines anderen Schülers an seine Schule nicht verhindern

zu VG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2011 - 12 K 2286/11.

Ein Schüler hat keinen Anspruch darauf, dass ein anderer Schüler nicht in seine Schule aufgenommen wird. Dies hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16.11.2011 klargestellt (Az.: 12 K 2286/11). Der gegen das Land Baden-Württemberg klagende Schüler hatte sein Begehren damit begründet, dass es zu Zwischenfällen zwischen ihm und dem anderen, beigeladenen Schüler gekommen sei.

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