Zweites Juristisches Staatsexamen: Neue Form der Anwaltsklausur geplant

Das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt hat Richtlinien für eine neue, an der anwaltlichen Praxis orientierte Form einer Prüfungsklausur für das Zweite Juristische Staatsexamen vorgelegt. Neben einem Gutachtenteil, in dem die Zielvorgaben eines fiktiven Mandanten zu untersuchen sind, sollen die Prüflinge die notwendigen Schriftstücke, etwa Vertragsentwürfe, Satzungen oder Vergleichsvorschläge nebst Erörterungsschreiben an die Mandantschaft anfertigen. Nach einem Beschluss der Präsidenten der Prüfungsämter der Länder soll die neue Klausurform ab 2013 in allen Bundesländern geschrieben werden.

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