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Die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen auf der Grundlage von § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 12.08.2010 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der in solchen Aufnahmen liegende Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sei durch den Zweck gerechtfertigt, die Sicherheit des Straßenverkehrs aufrecht zu erhalten und damit Rechtsgüter mit erheblichem Gewicht zu schützen, so das BVerfG (Az.: 2 BvR 1447/10).
Im Rahmen der Prüfung von Restitutionsansprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) wird ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust vermutet, wenn ein Geschädigter einem Kreis kollektiv durch das NS-Regime verfolgter Personen angehörte. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts können für die Beurteilung, ob der Geschädigte zum Kreis der NS-Kollektivverfolgten gehörte, nur bereits zur NS-Zeit verfügbare Tatsachen herangezogen werden. Diese Rechtsauffassung verstößt nicht gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG, wie das Bundesverfassungsgericht mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 18.08.2010 entschied. Damit blieb eine Verfassungsbeschwerde der Jewish Claims Conference im Restitutionsverfahren um zwei Grundstücke des ehemaligen Rittergutes Bollensdorf im brandenburgischen Neuenhagen ohne Erfolg (Az.: 1 BvR 3268/07).
Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet, angebliche staatliche Beihilfen zum Ausgleich von im Zeitraum 1994 bis 1999 erwirtschafteten Verluste im so genannten Haus-zu-Haus-Paketdienst zurückzuzahlen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 02.09.2010 das Europäische Gericht erster Instanz bestätigt, das eine Entscheidung der Europäischen Kommission aufgehoben hatte, die die Bundesrepublik Deutschland zur Rückforderung von 572 Millionen Euro verpflichtet hatte. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die Deutsche Post AG aus Transferzahlungen der damaligen Deutschen Bundespost Telekom für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einen Vorteil erlangt habe, so der EuGH (Az.: C 399/08 P).
Die Begrenzung von Arzneimittelbeihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung auf die Höhe von Festbeträgen ist in Gestalt der derzeitigen Regelung unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 24.08.2010 mit der Begründung entschieden, dass eine Rechtsgrundlage dafür fehle (Az.: 2 K 1005/09.KO).
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Mit einer politischen Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Ministerrats ist die EU einer neuen Aufsichtsstruktur näher gerückt. Dies teilt die EU-Kommission am 03.09.2010 mit. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte zu der Einigung vom Abend des 02.09.2010: «Dies ist ein wichtiger Meilenstein. Wir haben die jüngste Finanzkrise nicht kommen sehen. Mit dem neuen Aufsichtsrahmen rüsten wir uns für die Zukunft». Jetzt müssen allerdings Parlament und Rat noch abschließend zustimmen. Barnier zeigt sich zuversichtlich, dass dies in den kommenden Tagen geschehen werde.
Der Weg für den Einstieg von Investor Nicolas Berggruen bei der insolventen Warenhauskette Karstadt ist frei. Das Essener Amtsgericht hat am Nachmittag des 03.09.2010 den vorgelegten Insolvenzplan angenommen hat. Damit sei die Übernahme durch Berggruen in letzter Instanz bestätigt, teilte das Gericht mit. Nun bestehe nur noch eine 14-tägige Beschwerdefrist, in der mögliche Verfahrensfehler beanstandet werden können. Am 01.10.2010 soll dann Berggruen die Schlüsselgewalt für die Karstadt Warenhaus GmbH mit 120 Filialen und rund 25.000 Beschäftigten bekommen, die Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben.
Nach der am 01.09.2010 veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes hat die sechsmonatige Protokollierung aller Internetverbindungen im Jahr 2009 weder von Straftaten abgeschreckt, noch den Anteil der aufgeklärten Straftaten erhöht. Dies teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 02.09.2010 mit. «Das Gerede von Sicherheitslücken durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 ist rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen», erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter Hinweis auf die Statistik.
Die Europäische Kommission hat zwei ghanaische Fluglinien auf die Schwarze Liste der Flugverbote gesetzt. Für die Fluggesellschaft Meridian Airways gilt nach Angaben der EU-Behörde vom 02.09.2010 nunmehr ein vollständiges Flugverbot. Für die Linie Airlift International seien Betriebsbeschränkungen verhängt worden.
Mit Urteil vom 10.08.2010 hat das Verwaltungsgericht Neustadt die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin bestätigt. Dem Einwand der Betroffenen, sie habe lediglich das Medikament «Aspirin Complex» eingenommen, setzte das Gericht die Stellungnahme des rechtsmedizinischen Gutachters entgegen. Danach sei eine künstliche Bildung von Amphetamin unmöglich (Az.: 6 K 1332/09.NW).
Millionen Flugpassagiere müssen sich auf teurere Tickets einstellen. Bei Starts von deutschen Flughäfen soll nach einem Beschluss der Bundesregierung von 2011 an außer den gewohnten Steuern und Gebühren eine neue Luftverkehrsteuer fällig werden. Kalkulierte Einnahmen für die Staatskasse: eine Milliarde Euro pro Jahr. Wen letztlich welche Mehrkosten treffen, ist aber noch unklar, denn wie und in welchem Umfang die Steuer von den Luftverkehrsunternehmen an die Flugpassagiere weitergegeben wird, bleibt ihnen überlassen.
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zum Datenschutz bei Diensten wie «Google Street View» vorgelegt, der eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes um eine neue Bestimmung vorsieht (BR-Drs. 17/2765). Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung über das Internet unkenntlich gemacht werden müssen. Des Weiteren soll Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von «Google Street View» oder ähnlichen Diensten zu widersprechen.
