Parlament in Arizona stoppt 160 Jahre altes Abtreibungsverbot

Im April verfügte das oberste Gericht in Arizona, dass ein 160 Jahre altes, umfassendes Abtreibungsverbot wieder in Kraft treten kann. Das Parlament des US-Bundesstaats stemmte sich nun erfolgreich dagegen. Den entgegengesetzten Weg geht Florida: Dort trat ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbrüche in Zukunft nahezu unmöglich macht.

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Arizona kann jahrzehntealtes Abtreibungsverbot wiederbeleben

Im US-Bundesstaat Arizona kann ein jahrzehntealtes Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Schwangerschaftsabbrüche in fast allen Fällen verbietet. Eine Richterin am Obersten Gericht des Bundesstaates gab am späten Freitagabend bekannt, eine einstweilige Verfügung von 1973 gegen das Gesetz aufgehoben zu haben. Das deutlich ältere Gesetz erlaubt Abtreibungen nur, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. In allen anderen Fällen, also auch bei Vergewaltigung oder Inzest, sind Abtreibungen verboten.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schnell statt auf Vorrat

Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Kolumne
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Alles fürs Mandatsgeheimnis

Mit Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt das jetzt ja richtig Fahrt auf, auch bei uns Anwälten. Ohne geht gar nicht mehr, ein schönes EU-Gesetz haben wir auch schon, anders als andere Staaten, die haben dafür mehr KI.

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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