Kleinwindenergieanlagen sind ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der "Nutzung der Windenergie". Das gilt laut OVG Koblenz auch dann, wenn der erzeugte Strom nur den privaten Verbrauch decken, also nicht ins Netz eingespeist werden soll.
Kleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Denn sowohl dem Wortlaut als auch der Systematik der gesetzlichen Vorschrift lasse sich kein Ausschluss von Kleinwindenergieanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs entnehmen, so das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Beseitigungsverfügung für ein Wohngebäude im Außenbereich der Ortsgemeinde Ramberg ist rechtmäßig, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Denn die auf den Grundstücken des Klägers in den 1950er Jahren errichteten baulichen Anlagen seien formell illegal und materiell baurechtswidrig, so das Gericht.
Ein Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig, soweit er eine bestehende Versorgungslücke schließen soll und am konkreten Standort keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Hiervon könne insbesondere dann ausgegangen werden, wenn das Vorhaben das Landschaftsbild nicht beeinträchtige und der Standort ohnehin bereits vorbelastet sei, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren.
Der Betreiber einer Bar südlich von Freiburg hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim erreicht, dass er den Außenbereich seines Betriebes ab dem 29.05.2020 voraussichtlich wieder bewirtschaften darf. Die durch die Corona-Verordnung der Landesregierung verfügte vollständige Schließung von Bars und Kneipen sei gleichheitswidrig, soweit gleichzeitig Speisewirtschaften eine Außenbewirtschaftung erlaubt sei.
Der EGMR hat die erste überstaatliche Entscheidung einer Klimaklage getroffen. Für Deutschland dürften sich die unmittelbaren Auswirkungen in Grenzen halten. Ein bemerkenswerter Punkt fand in der medialen Berichterstattung dabei wenig Beachtung.
Mehr lesenEs gilt als spektakulärer Fahndungserfolg: Kriminalisten aus Frankreich und den Niederlanden gelang es, die bis dahin abhörsicheren Krypto-Handys namens EncroChat zu knacken, die von organisierten Kriminellen genutzt wurden. Der EuGH soll nun auf Wunsch des LG Berlin I entscheiden, ob die Beweise hierzulande verwertet werden dürfen. Am BGH geht es erneut um die Erstattung von Verlusten bei Online-Glücksspielen im Ausland. Und nicht nur abhängig Beschäftigte feiern den „Tag der Arbeit“.
Versagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
Mehr lesenJede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.
Mehr lesenBuchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional.
Mehr lesenNach dem Terrorangriff der Hamas am 7.10.2023 reagierte die deutsche Politik umgehend: „In diesem Moment gibt es für Deutschland nur einen Platz: den Platz an der Seite Israels“, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag. Doch angesichts der katastrophalen humanitären Lage im Gaza-Streifen steht die uneingeschränkte Solidarität Deutschlands mit dem jüdischen Staat zunehmend in der Kritik; Nicaragua hat die Bundesrepublik sogar deshalb vor dem IGH, dem International Court of Justice, in Den Haag verklagt.
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