Per Bundesratsinitiative will Bayern mehr als 160 alte Bundesgesetze, Verordnungen und Rechtsnormen ersatzlos streichen lassen. “Auch Rechtsvorschriften altern, werden überholt oder sogar gegenstandslos. Solch altes Recht muss regelmäßig gesichtet und - wenn möglich - auch aufgehoben werden, um das Dickicht überflüssigen Rechts für die aktuell wichtigen Normen zu lichten“, teilte die Staatskanzlei am 27.09.2022 nach einer Sitzung des Kabinetts in München mit.
Muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen – oder muss die Vorschrift aufgehoben werden? Und müssen existierende Kreuze nun abgehängt werden? Über diese Fragen muss in Kürze der Verwaltungsgerichtshof Bayern entscheiden. Wie das Verfahren ausgeht, ist nach der mündlichen Verhandlung in München am Mittwoch nicht abzusehen. Gerichtspräsidentin Andrea Breit kündigt eine Entscheidung für Juni an.
Ein Verein ist mit seiner Popularklage gegen die Regelungen in der Bayerischen Gemeindeordnung zum Einsatz von elektronischen (Funk-)Wasserzählern gescheitert. Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern vom 26.04.2022 sind die Regelungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Verein hatte insbesondere mögliche Gesundheitsgefahren und einen "funktechnischen Lauschangriff" gerügt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) eine Reform des Gesetzes angekündigt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht durch das Urteil den Verfassungsschutz gestärkt, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Bürgerrechte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Urteil als warnendes Signal für die anderen Bundesländer.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gekippt (Az.: 1 BvR 1619/17). Eine Reihe von Vorschriften wie die zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern. Die beanstandeten Regelungen gelten bis längstens Ende Juli 2023 nach einschränkenden Maßgaben fort, mit Ausnahme der Regelung zum Abruf von Vorratsdaten, die das BVerfG für nichtig erklärt hat.
Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen in Bayern geht weiter. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof diese Anfang der Woche für rechtswidrig erklärte hatte, kündigte Bayerns Staatsregierung nun die Revision zum Bundesverwaltungsgericht an. Man sei davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 ein wirksames und richtiges Mittel waren, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
Mehr lesen