Beherbergungsverbot: Niedersachsens "Landeskinderregelung" außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat die so genannte Landeskinderregelung der niedersächsischen Corona-Verordnung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das grundsätzliche Verbot der Beherbergung von Personen ohne Wohnsitz in Niedersachsen zu touristischen Zwecken sei keine notwendige Schutzmaßnahme mehr. Das OVG führt damit seine Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Beherbergungsverbots nach der Corona-Beherbergungs-Verordnung des Landes fort.

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Ferienwohnungen dürfen weiter nicht an Geimpfte vermietet werden

Ein Ehepaar darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald auch weiterhin seine beiden Ferienwohnungen auf der Insel Usedom nicht an Corona-Geimpfte vermieten. Einen entsprechenden Eilantrag habe das Gericht abgelehnt, wie sein Sprecher Heinz-Gerd Stratmann am 26.04.2021 bestätigte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

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Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Geimpfte

Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht argumentierte, dass es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.

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Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt

Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bleiben gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin weiterhin untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 08.01.2021 auch mit Blick auf die neue Regelung bestätigt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin den – noch gegen die zuvor geltende Bestimmung – gerichteten Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgelehnt.

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Vorerst weiter keine Beherbergung und Gastronomie in Bayern

In Bayern bleiben Gastronomiebetriebe vorerst weiter geschlossen, das Beherbergungsverbot hat vorläufig weiter Bestand. Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 05.11.2020 einen Eilantrag gegen die entsprechenden Bestimmungen der Bayerischen Corona-Verordnung abgelehnt, da der Gesundheitsschutz aktuell Vorrang habe.

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Teil-Lockdown: Touristisches Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt bleibt vorerst bestehen
Das während des Teil-Lockdowns in Sachsen-Anhalt geltende touristische Beherbergungsverbot hat vorerst Bestand. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat am 04.11.2020 den Eilantrag einer großen Hotelkette auf Außervollzugsetzung der Regelung abgelehnt. Das Beherbergungsverbot sei bei derzeitiger Betrachtung eine notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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