Hautkrebs eines Streifenpolizisten keine Berufskrankheit

Ein ehemaliger Polizist, der an Hautkrebs leidet, ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Erkrankung als Berufskrankheit gescheitert. Das VG Aachen verneinte einen direkten Zusammenhang zwischen dem jahrelangen Außendienst-Einsatz des Mannes und seiner durch UV-Strahlung ausgelösten Krebserkrankung.

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Krebs kann auch bei langjährigem Raucher Berufskrankheit sein
Die Berufsgenossenschaft muss Krebs auch bei einem ehemaligen Raucher als Berufskrankheit anerkennen. Dies hat das BSG im Fall eines Schweißers entschieden. Der Nikotinkonsum habe laut Gericht nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht.
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Hepatitis B bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anzuerkennen

Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Kläger sei bei seiner Tätigkeit Infektionsgefahren besonders ausgesetzt gewesen, weil er dabei unvermeidbar Kontakt mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten hatte. Auf eine konkret nachgewiesene Infektionssituation komme es für die Anerkennung der Berufskrankheit nicht an.

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Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anzuerkennen

Meniskusschäden bei einem Profifußballer, der mehrere Jahre als Profi gespielt hat, sind als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Das für eine Anerkennung erforderliche Maß der Belastung sei hier erfüllt. Eine Anerkennung als Berufskrankheit werde auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Meniskusschaden nur an einem Kniegelenk auftritt.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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