Die Zahl der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes ist inzwischen dreistellig. Am Dienstagnachmittag teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit, dass es bis dahin 111 Verfahren seien. Am Vortag waren es etwa um die gleiche Zeit noch um die 65 gewesen. "Ein konkreter Entscheidungstermin in den Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar", teilte der Sprecher weiter mit.
Zum Start der Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Am Donnerstag und Freitag seien bisher rund 25 Verfahren registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten – und es gingen laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richte sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket.
Die Bundes-Corona-Notbremse rückt näher: Nachdem der Bundestag das zugrunde liegende 4. Bevölkerungsschutzgesetz am 21.04.2021 gebilligt hatte, hat heute auch der Bundesrat die Änderungen im Infektionsschutzgesetz abgesegnet. Die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.
Das Gesetz für eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten am Mittwoch dem Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Doch es gibt auch Kritik.
Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag nach Beratungen über das neue Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.
Die geplante Bundes-Notbremse gegen Corona findet ein geteiltes Echo bei Rechtswissenschaftlern. Zu der Frage, ob etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen angemessen seien, waren die Sachverständigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am vergangenen Freitag unterschiedlicher Meinung.
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