Vertreter von Bundesrat und Bundestag haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag noch annehmen und der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Beide Abstimmungen sind für den 25.11.2022 vorgesehen.
Nach tagelangem Ringen haben die Ampelkoalition und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse, wie heute aus Koalitionskreisen in Berlin zu erfahren war. Das Bürgergeld soll zum 01.01.2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.
In seiner Sondersitzung am 14.11.2022 hat der Bundesrat dem Bürgergeld-Gesetz die Zustimmung versagt. In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.
Der Bundestag hat das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld auf den Weg gebracht. Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am 14.11.2022 darüber entscheidet. Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen.
Es ist die größte Sozialreform seit Jahren: Mit dem Bürgergeld will die Ampel-Koalition Hartz IV hinter sich lassen. Nun gab das Bundeskabinett grünes Licht. Ab dem 01.01.2023 sollen über fünf Millionen Bedürftige mehr Geld und eine bessere Betreuung erhalten. Während Arbeitgeber eine fatale Signalwirkung sehen, kritisieren Sozialverbände und Gewerkschaften die geplanten monatlichen Sätze als zu niedrig. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
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