Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das LG Frankfurt am Main verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen einen früheren Top-Anwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius haben die Verteidiger den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Insbesondere die Annahme der Staatsanwaltschaft, Olearius habe eine kriminelle Bande gebildet, sei ohne Realitätsbezug und absurd.
Das Bonner Landgericht hat den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals, Hanno Berger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der 72-Jährige sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zeitraum von 2007 bis 2011 schuldig, entschied das Gericht am 13.12.2022. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem milliardenschweren "Cum-Ex"-Steuerskandal hat der bekannteste Verfechter der dubiosen Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse, Hanno Berger, ein Teilgeständnis abgelegt. In dem Strafprozess werden Berger drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen. Der angeklagte 71-jährige Anwalt räumte am Montag vor dem Landgericht Bonn ein, ab 2009 mit bedingtem Vorsatz gehandelt zu haben.
Der Prozess am Landgericht Wiesbaden gegen die "Cum-Ex"-Schlüsselfigur Hanno Berger wird verschoben. Statt wie geplant ab 12.04.2022 soll sich der 71-Jährige erst ab dem 02.06.2022 in Wiesbaden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten, teilte das Gericht heute mit. Grund sei, dass sich die Pflichtverteidiger noch weiter "in die umfangreichen Akten" einarbeiten müssten.
Überraschende Wende im dritten Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Bonn: Der angeklagte Ex-Banker der Privatbank MM Warburg gestand am 13. Verhandlungstag, falsche Bestätigungen unterschrieben zu haben, wie in einem im Thread von "WDR Investigativ" auf Twitter vom 12.01.2022 zu lesen war. Der 63-Jährige gab an, aus Angst um seine Karriere gehandelt zu haben und bereute die Taten.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
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